@schmiscat:
EU-Rente = Rente wg. voller EM
BU-Rente = Rente wg. teilweiser EM.
Danke, hast gut aufgeklärt, dennoch empfinde ich das als Wortspielerei. Selbst die Rentenversicherung spricht noch von EU Rente und weiß ganz genau, was damit gemeint ist.
Zitat:
Zitat von schmiscat
Reicht man beim Sozialgericht eine Klage ein, bei der das nötige Vorverfahren noch nicht abgeschlossen ist, so reicht das Gericht die Klage zur Bearbeitung an die Gegenpartei (Rentenversicherungsträger) weiter.Das geht dann recht zügig.
Ich bleibe dabei, dass es jetzt Zeit ist Klage einzureichen. Es bleibt keine Zeit mehr um Zeit zu verplempern.
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So einen Schwachsinn hab ich noch nie gehört. Woher beziehst du diese Weisheiten?
Ohne Antrag - kein Bescheid. Ohne Bescheid - kein Widerspruch. Und ohne abgeschlossenes Widerspruchsverfahren - keine Klage!!!! Und nichts anderes gilt! Der Verfahrensweg muss! eingehalten werden.
@Tine28:
Ich denke aber, die Rentendiskussion hat sich erledigt, so wie du dich geäußert hast.
Allerdings verstehe ich nicht, wieso du eingangs erwähnst, dass du dich am liebsten ans "Fernsehen" wenden willst, du darauf die notwendigen Infos bzgl. der Verfahrensweise erhältst und dann aber meinst, dass alles schon passt. Ziemlich unklar.