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Alt 12.10.2009, 10:06
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Was passiert nach Wegfall des Krankengeldes?

Hallo Heike
du hast Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld.
Das heißt die Zeit, wo das Krankengeld ruht zählt auch mit zu den 78 Wochen. Das Krankengeld ruht, wenn du zum Beispiel Übergangsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Zahlung von ALg1 im Krankheitsfall usw. bekommst. Das heißt in Beispieln ausgedrückt, wenn du 78 Wochenlohnfortzahlung bei Krankheit bekommst, muss die KK kein Krankengeld zahlen (da 78 Wochen das Krankengeld geruht hat) Oder wie es meist ist, du bekommst 6 Wochen lohnfortzahlung (das Krankengeld ruht) und 72 Wochen Krankengeld von der KK. Gehst du noch die Reha und bekommst Übergangsgeld, verkürzt sich die Zahlung der KK. So steht es im SGB.
Das Geld welches man von der Arbeitsagentur bekommt ist ein sog. Nahtlosigkeitsgeld und soll die Zeit finanziell zwischen Lohn/ Krankengeld und Rente überbrücken. Da man nicht wußte wem man diese Leistung aufdrücken sollte, hat man dies der Arbeitsgentur aufgedrückt.
Dieses Nahtlosigkeitsgeld §125 und nicht §117 (normales ALG1) bekommt man für 1 Jahr. Es kann natürlich sein und das weiß ich nicht, dass das Arbeitsamt dir schon die 4 Monate anrechnet. Aber immerhin stehen dir auf jedem Fall 4 Monate Geld weiter hin zu. Mit dem Nahtlosigkeitsgeld bist du zwar formal arbeitslos (auch die die Arbeit haben) jedoch nicht vermittelbar (das heißt das Arbeistamt darf dich nicht vermitteln).

Ich kann nur raten dir auch Hilfe über einen der beiden Sozialverbände (Sozialverband oder VDK) zu holen.
Beide beraten gegen einen Beitrag (ca. 60€) im jahr in allen Fragen im Sozialrecht.
Gruß
Barbaar
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Liebe Grüße
Barbara

Geändert von Barbara_vP (12.10.2009 um 10:11 Uhr) Grund: vergessen
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