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Alt 30.01.2004, 19:16
Gast
 
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Standard Kostenloses Infomaterial

Hallo, liebe Forumsdamen!
Hier eine weitere kostenlose Info über die "Machenschaften" unserer Krankenkassen. Nur durch Zufall habe ich heute während eines Telefonats erfahren, daß das Krankengeld erst ab dem darauffolgenden Tag nach der Ausstellung der Krankmeldung gezahlt wird. Im Klartext also: Bin ich ab dem 5.1. krank geschrieben, wird das Krankengeld erst ab dem 6.1. gezahlt. Da gehen mal eben locker ca. 50 Euro flöten. Bin ich aber am 6.1. zum Arzt gegangen und dieser hat mich rückwirkend zum 5.1. krankgeschrieben (das kann er, wie er mir selbst bestätigt hat), fließt das Krankengeld erst ab dem 7.1. Da gehen dann schon 100 Euro flöten (Wer hat soviel Geld denn zu verschenken?) Eine rationale Begründung gibt es für diese Praktik nicht, sondern ich wurde nur eiskalt auf die Statuten verwiesen!
Nun, da heißt es jetzt schlauer als die Kasse zu sein. Konsequenz daraus: Rechtzeitig vor Ablauf der Krankmeldefrist zum Arzt gehen, also nicht erst am 2.2. (wenn bis zum 31.1. krankgeschrieben wurde- da geht nämlich sonst der 1.2. ein Sonntag mit drauf!), sondern am 29.1. usw. Am besten ist, die Krankmeldungen überschneiden sich so, daß das kommende Wochenende drin ist und der letzte Krankmeldetag ebenfalls mit drin in der neuen Krankschreibung ist. Dann entsteht auch kein finanzieller Verlust.
Hättet ihr das gewußt?
Bei den nicht gesenkten Beiträgen der Kassen kann frau nur so über die Runden kommen, denn das Krankengeld macht ja schon deutlich weniger als das normale Gehalt aus. Also aufpassen und die Tage ausrechnen, sie bedeuten künftig bares Geld.
Herzlichst, eure Monika :=)
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