AW: EU Rente
Hallo Sandy
wenn das Krankengeld ausläuft, bekommt man zunächst das sog. Nahtlosigkeitsgeld. Dies entspricht dem ALG1. Beantragen muß man dies bei der Arbeitsargentur. Und dies soweit ich weiß, bevor das Krankengeld ausläuft.
Hört sich paradox an, sich arbeitssuchend zu melden, obwohl man einen Arbeitsplatz hat. Man muß auch unterschreiben, dass man sich bewirbt und so. Die Arbeitsagentur prüft dann, ob man vermittelbar ist oder nicht.
Bei mir war es so, dass ich nie irgendwelche Angebote bekam und nach zwei Monaten bekam ich den Bescheid, dass ich nicht vermittelbar bin.
Das normale ALG ist §117 das Nahtlosigkeitsgeld §125.
Man wußte nicht, wohin ,it dem Nahtlosigkeitsgeld also hat man es kostenmäßig dem Arbeitsamt zugeschustert. Dann bist du also dort auch krankenversichert.
Ansonsten bist du auf antrag über deinen Mann krankenversichert, soweit er in der GKV ist. (Elisabezh schrieb ja)
Bei mir hatte mich die KK informiert, dass ich zur Arbeitsagentur muß.
Bei wurde die Rente auch zurückdatiert. Das Krankengeld wurde mit der Rente verrechnet sowie das Nahtliosigkeiutsgeld. Ich bekam also noch eine Nachzahlung der Rente.
Zurückbezahlen für die Zeit (mehr Krankengeld) mußt du nicht
Gruß Barbara
Liebe Grüße
Barbara
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Liebe Grüße
Barbara
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