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Alt 07.07.2009, 19:12
Benutzerbild von struwwelpeter
struwwelpeter struwwelpeter ist offline
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Hallo arsen

Zum Widerspruch:

sicherlich benötigst Du erst einmal keinen Anwalt.
Den Widerspruch kannst Du schriftlich aufsetzen mit allen Diagnosen, zu Oberst solltest Du die Krebserkrankung angeben ( Form, Grad, etc.), dann alle anderen Erkrankungen einzeln auflisten.
Die Einstufung richtet sich nicht nach der Menge der Erkrankungen, ich weiß jetzt nicht wie Dein Befund aussieht und seit wann Du ihn hast, zudem müßte man wissen auf wieviel Prozent Du eingestuft wurdest (wäre natürlich alles wichtig zu wissen)!
Dieser Widerspruch hat muß bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen, leider weiß ich jetzt nicht auswendig in welchem Zeitraum der stattfinden muß, steht aber in Deinem Bescheid mit drin. Dieses solltest Du dann umgehend mit evtl. nicht beigefügten Arztkopien an das Versorgungsamt senden.

Wäre evtl. nicht schlecht wenn Du über Deine Erkrankung, Zeitraum und all dem was damit zusammen hängt mehr erzählen würdest.

Schöne Grüße
Ina