neue Reglung ab 2004...HILFE !
Mein derzeitiger Wissensstand:
aus einem Antwortkatalog der IKK Weser-Ems:
Wer ist schwerst chronisch krank ?
Jeder Versicherte, der sich in Dauerbehandlung wegen derselben Erkrankung über ein Jahr mit mindestens zweimaliger ärztlicher Behandlung pro Quartal befindet und zusätzlich eines der folgenden Kriterien:
mindestens zwei stationäre Behandlungen wegen derselben Erkrankung in den letzten zwei Jahren,
Grad der Behinderung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70 %, dieselbe Erkrankung muss in dem Bescheid als Begründung aufgeführt sein,
Pflegestufe 3.
Die bisherigen Bescheinigungen über eine chronische Erkrankung werden unwirksam
Anke
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