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Alt 22.05.2009, 22:07
Iris13Evi Iris13Evi ist offline
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Standard AW: Nach Selbständigkeit Fam. Versichert was nun

Hallo Altmann,

stimmt 2006 waren die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung noch höher (wie bei Arbeitnehmern auch).

Und die Bezugsdauer des Alg ist ebenso wie bei Arbeitnehmern auch an die Dauer der Einzahlung gekoppelt. Wenn Du also mindestens 12 Monate eingezahlt hast, erwirbst Du damit einen Anspruch auf 6 Monate Alg. Wenn Du mindestens 18 Monate eingezahlt hast, hast Du Anspruch auf 8 Monate Alg usw. Kannst Du gut auf der Internetseite der AfA nachlesen.

Also als Arbeitnehmer hättest Du die gleichen Ansprüche wie als freiwillig Versicherter. Mit einem Beitrag von knapp 480 Euro (für ein Jahr Beitrag) hast Du also 1/2 Jahr Alg bekommen - und das waren doch viel mehr als 480 Euro. Ich finde es super, daß es sowas gibt. Hat sich doch für Dich mehr als gelohnt

2006 ist die freiwillige Weiterversicherung erst eingeführt worden. Da mußte man dann nur bis zu einer bestimmten Frist den Antrag stellen und als Selbständiger mindestens 15 Std. wöchentlich arbeiten und vorher mindestens 12 Monate pflichtversichert gearbeitet haben (deshalb freiwillige Weiterversicherung).

Und dann?
Ja, was machen denn Arbeitnehmer wenn ihr Alg ausläuft?

Ich war 2007 in der gleichen Situation (als Arbeitnehmer) und hatte auch keine anderen Ansprüche mehr, weil mein Mann auch einen Vollzeitjob hat. Hat uns auch weh getan! Geht also nicht nur Selbständigen so.
Zum Glück fand ich dann endlich wieder einen Job, welchen ich jetzt wieder durch die Krankheit los bin.

Liebe Grüße
Iris
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