Hallo Luna,
wenn Du noch nicht arbeitsfähig bist, mußt Du Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III stellen.
http://www.sozialgesetzbuch.de/geset...orm_ID=0312500
Beim "normalen Alg-Antrag" mußt Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Du noch arbeitsunfähig bist, kannst Du das aber nicht.
Ich würde nochmal mit meinem Arbeitsberater sprechen - da ist anscheinend was schief gelaufen.
Liebe Grüße
Iris