Zitat:
Zitat von ricola
Hallihallo,
Die Reha muss 5 (!) Wochen nach Abschluss der Behandlung angegangen werden.
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kleine Korrektur: die REHA muss NICHT innerhalb 5 Wochen nach Abschluss der Behandlung angetreten werden, sondern die
AHB! Die Reha kannst Du machen, wann Du möchtest und der Rententräger es genehmigt. Du kannst z.B. erst eine AHB machen und später noch eine Reha (ich glaube innerhalb 1 Jahres nach AHB).