Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 29.03.2009, 16:01
Benutzerbild von Schokolinse
Schokolinse Schokolinse ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 17.07.2008
Ort: N R W
Beiträge: 452
Standard AW: Lohnsteuerklasse

Hallo Ihr Lieben,

durch die Änderung der Steuerklasse des gesunden Ehepartners erhöht sich dessen Nettoeinkommen; das Krankengeld des arbeitsunfähigen Ehepartners ändert sich nicht.

Das Krankengeld unterliegt dem "Progressionsvorbehalt" bei der Einkommensteuer (§32b EStG).

Durch den Bezug von Krankengeld als Lohnersatzleistung mindert sich das steuerpflichtige Einkommen der Eheleute. Die damit verbundene Minderung der Steuerbelastung wird jedoch teilweise durch den Progressionsvorbehalt wieder aufgehoben.

Der Steuersatz (in Prozent) auf das um das Krankengeld erhöhte Einkommen wird aber auf das steuerpflichtige Gesamteinkommen erhoben, wodurch sich durch die Steuerprogression der auf das steuerpflichtige Einkommen zu zahlende Steuersatz erhöht.

Auf diese höhere Steuer wird die gezahlte Lohnsteuer angerechnet. Diese Lohnsteuer ist jedoch durch den Wechsel in die (vermeintlich) günstigere Steuerklasse III gemindert, so daß es möglicherweise zu Steuernachzahlungen kommen kann.

Es empfiehlt sich also zumindest eine überschlägige Vorausschau und die Konsultation eines Steuerberaters um Nachzahlungen zu vermeiden.

Hoffe, dass ich Euch hiermit helfen konnte...

lg
Maya
__________________
Was keiner wagt, das sollt ihr wagen/ was keiner sagt, das sagt heraus/ was keiner denkt, das wagt zu denken/ was keiner anfängt, das führt aus.//

Wenn keiner ja sagt, sollt ihr es sagen/ wenn keiner nein sagt, sagt doch nein/ wenn alle zweifeln, wagt zu glauben/ wenn alle mittun, steht allein.//

Wo alle loben, habt Bedenken/ wo alle spotten, spottet nicht/ wo alle geizen, wagt zu schenken/ wo alles dunkel ist, macht Licht.
Mit Zitat antworten