13.03.2009, 12:36
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AW: Kurablehnug durch LVA
Hallo Maxluna,
in eine normale Kur kann man in der Regel keine Kinder mitnehmen. Ich habe nach Absage zur mitnahme der Kinder eine Mutter-Kind-Kur beantragt.
Mittlerweile waren wir schon 3x (1998, 2003, 2007) zusammen in Kur und es hat uns jedesmal sehr gut getan.
Wenn der Haus- oder Kinderarzt eine Mutter-Kind-Kur befürwortet, muß die Krankenkasse ( nicht die RV) diese auch genehmigen. Bei schulpflichtigen Kindern wird geschaut ob ein Termin in den Ferien machbar ist, wenn nicht so können sie am Kurort meist in die Schule gehen.
Google doch mal nach Mutter-Kind-Kuren, dort erfährst du alles wichtige, z.B. hier: http://www.kur.org/
Wünsche Dir viel Erfolg
Liebe Grüße Rosemarie
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Colon ascendens carcinom,Mai 1998
HNPCC
Zungengrundcarcinom März 2007 ( carcinoma in situ )
bei meinem Mann: seit Mai 2008 Zungencarcinom
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