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Alt 11.02.2009, 15:19
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Jacqi Jacqi ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis rückwirkend ?

Zur 1. Frage kann ich folgendes mitteilen:Rückwirkend kann man leider keinen Schwerbehindertenausweis beantragen (habe jedenfalls so etwas während meiner Schwerbehindertenvertretung noch nicht gehört oder erfahren).
Der Antrag eines Schwerbehindertenausweises kann sobald ausreichende nachweisbare Erkrankungen vorliegen, beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden.
Als behindert zählt der Mensch, der seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher Ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtig ist.


Zur 2. Frage:
Ja, es gibt Möglichkeiten den GdB (Grad der Behinderung) in Netz nachzulesen.
Hier kommt es darauf an, was Du für eine Krankheit hast und auch Dein Alter spielt eine Rolle mit.
sieh mal hier nach
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.14.htm
oder hier in der Übersicht
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm
Bei den Angaben ist das Alter nicht immer mit berücksichtigt

Hier gibt es noch ein Thrade, wo Du die ein oder andere wichtige Information finden kannst.
http://www.rheuma-online.de/phorum/a...p/t-17464.html
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