Die richtige gesetzlicheKrankenkasse bei Krebs
Hallo Sigrid,
es ist im Prinzip gleich, in welcher gesetzlichen KK Du versichert bist. Alle Kassen sollen gleiche Leistungen zahlen. Dafür sorgt auch das Bundesaufsichtsamt.
Klar ist aber auch, daß es immer auf den persönlichen Ansprechpartner ankommt, ob eine gerade noch zu genehmigende Maßnahme bewilligt wird oder nicht.
Wenn Du Dich falsch beraten fühlst oder Dir etwas nicht genehmigt wurde, kannst Du in den Widerspruch gehen.
Das ist ein ganz normaler Weg und nichts ungewöhnliches.
Anschlußheilbehandlungen und die Kur innerhalb von 2 Jahren nach der Primärbehandlung zahlen die LVAs oder die BfA. Hier sind die Krankenkassen nicht zuständig.
Alles Gute für Dich
Wolfgang
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