31.01.2009, 20:23
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AW: Betreuungsverfügung
Hey Geske!
Wir haben eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung.
Ich bin als bevollmächtigte Person eingesetzt. Ohne geht es nicht.
Es geht erst, wenn der Ernstfall eintritt und die genannte Person es dann ablehnt. Dann wird über das Gericht entschieden.
Unsere Vorsorgevollmacht liegt bei allen Ämtern vor, so dass anfänglich alles über mich lief. Heute übernimmt meine Schwester fast alles selbst wieder. Die Vollmacht wird jährlich mit Datum und Unterschrift neu besiegelt, ohne Anwalt.
Ich hoffe, ich konnte Dir was helfen?!
Gruß Christine
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Wirklich trösten kann nur,
Wer selbst durch Leid gebeugt wurde.
Annegret Kronenberg
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