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Alt 24.09.2008, 20:01
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Rafiki Rafiki ist offline
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Standard AW: Patientenverfügung

Hallo Margit ,
eine Patientenverfügung sollte von einem Zeugen unterschrieben sein ,
der den Nachweis des geist. Vollbesitzes des Verfügenden bestätigen kann .
( kompliziert, was ! )
Dieser Zeuge kann der behandelnde Hausarzt sein , eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich .

gute Seiten hierzu: www.medizinethik.de
www.malteser.de

L.G.
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39 Jahre, BET 01/08 , T2.G3,No,Her2+++
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