Liebe Kirsten,
sehe gerade, dass dir keiner geantwortet habe. Deshalb ganz kurz:
Das selbe Spielchen wie bei meinem Pa damals. KK behauptete, Mistel muss vorher schriftlich beantragt werden (ich mich noch mit meiner Mutter halb angelegt, weil völlig unlogisch), dann zähneknirschend einen formlosen Antrag geschrieben. Bei der Abgabe hieß es (anderer Sachbearbeiter!!!): Falscher Weg!!!!
Also tatsächlich sollte es so sein, dass ihr ganz normal zu einem Arzt geht, der auch Mistel verschreibt. Dann läuft das wie immer, er rechnet seine Leistung über Krankenkasse ab (bei gesetzlich Versicherten). Beim Kassenrezept erfolgt die ganz normale Zuzahlung, falls erforderlich. So war es dann bei uns.
Es ist zum Mäusemelken, wenn ein Sachbearbeiter sagt, das und das muss gemacht werden, aber überhaupt selbst nicht weiß, wie.
(Sorry, bin eh schlecht drauf).
Viel Erfolg und Daumendrücker.