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Alt 08.09.2003, 22:53
Gast
 
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Standard Vormundschaft bei Hirnmetastasen

Hallo Daniela,

ich selbst bin Betreuerin. Wenn Deine Mutter keine fremde Person als gesetzl. Betreuerin möchte, kann sie z.B. Dich vorschlagen und Du kannst ihre Betreuerin werden.(nach dem neuen § 1897 Abs. 4 BGB ist nunmehr Vorschlägen, die der Betroffene im Gerichtsverfahren macht oder früher in einer Betreuungsverfügung (sogenanntes "Alterstestament") gemacht hat, vom Gericht grundsätzlich zu entsprechen.)
Dagegen kann sich das Gericht normalerweise nicht stellen, sie darf sich eine Person aussuchen.
Du kannst im Internet auch eine "Vorsorgevollmacht" ausdrucken und von ihr unterschreiben lassen, sollte eigentlich ausreichen. (und auch gleich eine "Patientenverfügung) Findest du alles bei u.a. Link.
Eine Betreuung kann von der Klinik angeregt werden auch gegen den Willen Deiner Mutter.
sehr umfanreiche infos bekommst du unter:


/www.ruhr-uni-bochum.de/zme/Lexikon/

liebe Grüße

marlies
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