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Alt 08.09.2003, 21:14
Gast
 
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Standard Vormundschaft bei Hirnmetastasen

Liebe Daniela,

warum möchte die Ärztin einen gesetzlichen Vertreter ? Grundsätzlich ist es nichts schlimmes wenn dies im Fall Deiner Mutter nötig wäre, denn heutzutage bedeutet eine sogenannte befreite Betreuung keine Entmündigung mehr sondern der betreute ist nach wie vor rechts- und geschäftsfähig, nur daß eben der gesetzliche Vertreter auch im Fall der Fälle das Recht hat die Angelegenheiten zu regeln. Falls Du das nicht machen möchtest und eine medizinische Notwendigkeit besteht kann auch ein Vormund vom Amtsgericht eigesetzt werden .Hast Du vielleicht eine Generalvollmacht oder Patientenvollmacht für Deine Mutter ? Das wäre vielleicht auch eine Möglichkeit. Die Ärzte wollen sich im FaLle notwendiger Behandlungsmaßnahmen natürlich gern absichern, bei meiner Ma war mein Vater Betreuer solange sie im Krankenhaus u. Behandlung war ( Lungenkrebs entwickelte sich so schlimm daß sie zeitweise im Koma lag, operiert werden mußte und erst nach Chemo wieder vollständig klar wurde, jetzt ist Betreuung wieder aufgehoben jetzt haben sie sich gegenseitig Vollmacht eingeräumt.
Vielleicht weiß aber jemand noch mehr,
wie gesagt, eine Vetretung ist nichts entmündigendes mehr, hört sich nur komisch an, deine Mutter kann aber trotzdem über ihr Leben bestimmen ,
Gruß Angi
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