AW: automatisch erbe?
Hallo Adda,
nein, wie oben schon erwähnt, beträgt die übliche Frist 6 Wochen! Die Erbschaftsausschlagung sollte so schnell wie möglich erfolgen, es muß geklärt werden, wer für die Wohnungräumung, für die Erledigungen der anderen Dinge (Banken,Post,Ämter etc) zuständig ist! Erst wenn die Erbschaft geregelt ist, darf man davon Abstand nehmen/ oder sich evtl. auch darum kümmern. Bei einer Ausschlagung darfst Du das nicht tun!!!
Dann geht diese Aufgabe in andere Hände (evtl. Staat/Stadt) über.
Schöne Grüße
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