Hallo Birgit,
leider trifft diese Regelungen nicht in Kraft, wenn Renten vor 2001 gewährt wurden. Ich selbst hatte diesen Antrag wegen zuviel gezahlter Abschläge gestellt, erst vor ca. 1 Monat habe ich den entgültigen Bescheid erhalten (war in Widerspruch) worin ganz klar erklärt wurde, unter welchen Bedingungen und wann man diesen Antrag stellen kann - evtl. einen Anspruch hat!
Sorry, tut mir echt leid, denn die Renten sind gerade bei der ganz frühen Berentung nicht gerade hoch!
Schöne Grüße
Ina