Einzelnen Beitrag anzeigen
  #7  
Alt 13.03.2008, 16:21
Edi64 Edi64 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 17.04.2007
Beiträge: 48
Standard AW: Überforderung bei Zuzahlung

Hallo,

dass mit der 1% bzw. 2% Regelung ist korrekt. Allerdings glaube ich, dass Fahrtkosten nicht angerechnet werden. Es sei denn sie sind vorher von der KK genehmigt worden. ACHTUNG ! Die Regelung isz nicht bei allen GKV´s gleich.Ansonsten kann man Fahrtkosten für med. Fahrten (Arzt,Therapien etc.) als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommenssteuer geltend machen. Auch hier ist die prozentuale Beteiligung abhängig von dem EInkommen der gesamten FAmilie!
Bei der KK werden auch ein Sozialzuschlag und pro Familienmitglied noch Familienzuschläge bei der Berechnung des Einkommens abgezogen.So verringert sich dein Einkommen. Die Regelung bei Chemotherapien/Strahlentherapien ist eine Ausnahmeregelung! Und führt nicht unbedingt zur allgemeinen Befreiung der Zuzahlungen.
Hoffe dies hilft dir weiter.

LG
Edi
Mit Zitat antworten