AW: ALG 1, Rente usw.
Hallo,
leider ist die Aussage von Thomas hinsichtlich der Hinzuverdienstgrenze falsch.
Die Grenze wurde zum 01.07.07 vo 345,00 auf 350,00 € angehoben.
Zitat:
Die Mindesthinzuverdienstgrenzen betragen seit dem 01.07.2007 (alte / neue Bundesländer)
bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
in voller Höhe mindestens 815.68 EUR / 716.94 EUR
in Höhe der Hälfte 1016.65 EUR / 893.58 EUR
und bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
in voller Höhe 350 EUR / 350 EUR in Höhe von drei Vierteln 614.72 EUR / 540.31EUR
in Höhe der Hälfte 815.68 EUR / 716.94 EUR
in eines Viertels 1016.65 EUR / 893.58 EUR.
Die bisherige Rente wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit wurde zum 31.12.2000 aufgehoben. Renten, die bis zu diesem Zeitpunkt bewilligt wurden, werden nicht beeinträchtigt. (Zitatende).
Viele Grüße
Regina Beate
__________________
BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013)
|