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Alt 13.02.2008, 16:48
Manfred200 Manfred200 ist offline
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Standard Rückstufung der Schwerbehinderung

Hallo,habe einige Fragen zum Schwerbehindertenausweis.
Kurz zu meiner Situation: hatte ein "lokales niedrigmalignes Non-Hodgkin-Lymphom" welcher mir im Juli 2002 entfernt wurde. Danach bekam ich ein halbes Jahr lang Chemo´s und nochmals ein halbes Jahr Bestrahlungen.
Anfang Mai 2003, nach der Reha, erhielt ich meinen befristeten Schwerbehindertenausweis (50%), welcher bis Ende Dezember 2006 galt.
Eine Nachprüfung wurde für Januar 2006 vorgemerkt.
Im beigefügtem Merkblatt stand "Der Feststellungsbescheid ist ein rechtsverbindliches Dokument und dient, wie der Ausweis, als Nachweis für den Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen".
Im Januar 2006 erfolgte die Nachprüfung mit dem Vermerk "das der GdB nunmehr unter 50 beträgt" und der Ausweis zum 6.Mai 2006 eingezogen wird.

Meine Frage:
wieso können die meine Schwerbehinderung rückwirkend kürzen wenn es ein rechtsverbindliches Dokument ist?
In den Anhaltspunkten 2004 heißt es: Der Zeitraum des Abwartens einer Heilungsbewährung beträgt in der Regel fünf Jahre, usw.
Hat noch jemand Anhaltspunkte von 2002, habe im Internet nichts gefunden und muß Anfang März 2008 vor das Sozialgericht.
In den überarbeiteten Anhaltspunkten von 2005 steht 3 Jahre.
Ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte.

Viele Grüsse Manfred
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