AW: Überforderung bei Zuzahlung
Hallo Willy!
Die Zuzahlungsbefreiung gilt immer für ein Jahr (1.1.-31.12.2008). Wenn du deine persönliche Grenze erreicht hast (1% des Jahreseinkommen bei chron. Krankheit oder 2% bei nicht chronisch Kranken) dann bekommst du von deiner KK einen Befreiungsausweis und von dir zuviel gezahlte Leistungen werden zurückerstattet. Am 1.1.2009 erlischt diese Befreiung und du mußt sie erneut beantragen. Ich hoffe, es ist alles richtig erklärt, ansonsten bitte ich um Berichtigung!
Liebe Grüße reni
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