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Alt 20.09.2007, 12:34
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minimops minimops ist offline
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Standard AW: urlaubsanspruch bei krankschreibung ??

>Ps etwas paradox aber da haben Arbeitnehmer schon viele Prozesse verloren

da stimme ich zu, ich kenne einen fall da war ein AN über sehr lange
zeit krank, und hat dann die kündigung eingereicht, den urlaubsanspruch
hat er sich dann auszahlen lassen wollen; der AG hat sich beim RA beraten
lassen und dieser meinte, der AN bekommt vor gericht recht, es lohne sich nicht es auf eine klage ankommen zu lassen.

gruss ulli

Zitat:
Zitat von Thorax Beitrag anzeigen
Also wenn ich richtig das richtig verstanden habe, liegt hier eine betriebsbedingte Kündigung vor.

Der Urlaub dient der Erholung und kann nicht einfach ausbezahlt werden, einzige Ausnahme der Urlaub ist wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in Natura zu gewähren.

Jetzt aufgepasst: Der Urlaub ist nur dann vom Arbeitgeber auzubezahlen wenn er aus den vorgenannten Gründen nicht in Natura zu gewähren ist also ist Voraussetzung der Arbeitnehmer ist urlaubsfähig (also nicht arbeitsunfähig ) Daraus folgt, solange der Arrbeitnehmer arbeitsunfähig ist braucht der Arbeitgeber den Urlaub nicht ausbezahlen.

Und Ende des Jahres verfällt dann der Anspruch.

Gruß

Jürgen

Ps etwas paradox aber da haben Arbeitnehmer schon viele Prozesse verloren
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