AW: Ende Krankengeld
Hallo Birgit
normalerweise gibt es das Nahtlosigkeitsgeld (analog ALG1) nach dem Krankengeld. Da du noch arbeitest, könnte ich mir vorstellen, dass du den einen anteiliges ALG bekommst. Auch das Arbeitsamt stuft ein, von voll erwerbgemindert oder Teilerwerbsgemindert. so könnte das Arbeitsamt die Lücke von einer Woche schließen, aber das ist nur eine Vermutung.
Wenn du im Sozialverband oder VDK bist, würde ich da nachfragen. Ebenso würde ich die KK und das Arbeitsamt nach fragen.
Barbara
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