AW: Wer bezahlt Arbeitswiedereinstieg
Hallo J.F.!
Danke für Deine Antwort. Dieser Meinung waren wir und der Arbeitgeber eigentlich auch.
Aber die Berufsgenossenschaft sagt, sie wären während der Wiedereingliederung nicht für den Unfallversicherungsschutz zuständig, da er ja Krankengeld bezieht und in diesem Zeitraum ja auch kein Lohn und somit durch den Arbeitgeber auch keine Beitragszahlung an die Berufsgenossenschaft (im Zusammenhang mit der Jahreslohnsumme) erfolgt und die Krankenkasse dafür zuständig sei.
Die Krankenkasse (IKK direkt) behauptet das Gegenteil.
Ich kann verstehen, dass der Arbeitgeber kein Risiko eingehen möchte. Berufsgenossenschaft und IKK verweisen auf das "Sozialgesetzbuch", welches kein Leie versteht.
Wundert uns alles sehr, denn Wiedereingliederungsmaßnahmen sind in der heutigen Zeit ja eigentlich Standard-Leistungen.
Viele Grüße
Anja
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