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Alt 12.07.2007, 20:58
J.F. J.F. ist offline
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Standard AW: Wer bezahlt Arbeitswiedereinstieg

Hallöchen,

also wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Unfallversicherungsschutz während der Wiedereingliederung nicht unterbrochen und bei einem Arbeitsunfall muss die BG herhalten. Anfallende Krankheitskosten rechnet meist die Krankenkasse mit der BG ab. Ok, der Papierkram fällt an.

Während der Wiedereingliederungsphase bekommt Ihr weiterhin Krankengeld bezahlt. Wenn dann der Fall eintreten sollte, dass ein Arbeitsunfall die Wiedereingliederung beendet, wäre die BG zuständig. Da die BG so was natürlich nicht hören möchte, wird sie auch keine entsprechenden Auskünfte erteilen können oder wollen. Ich würde bei der Krankenkasse nachfragen und zwar vor Ort, denn man findet immer einen Ansprechpartner, der sich die Zeit nimmt, Fragen zu beantworten. Und gerade solche. Damit habe ich die besten Erfahrungen gemacht. Am Telefon am Besten nur, wenn man bereits einen Ansprechpartner hat. Also, Kopf hoch und toi,toi, toi.

Viele Grüße
J.F.
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