AW: Wer bezahlt Arbeitswiedereinstieg
Hallo marmey,
die Krankenkasse wird beim Arbeitgeber nachfragen, ob für die "Arbeitszeit" in der Wiedereingliederungsphase Gehalt gezahlt wird. Beim Verneinen zahlt die Kasse das Krankengeld in gewohnter Höhe weiter. Der Arbeitgeber wird wie in den meisten Fällen kein Gehalt zahlen, eigentlich auch gut so. Der Wiedereinzugliederende wird so nicht unter Druck gesetzt, um seine Leistung zu erbringen und das wiederum führt nicht zu einer Verschlechterung des momentanen Zustandes. In der Wiedereingliederungsphase schuldet der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung, laut dem SGB.
Viele Grüsse
J.F.
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