Einzelnen Beitrag anzeigen
  #9  
Alt 09.07.2007, 20:23
Mona66 Mona66 ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 17.06.2007
Ort: Bonn
Beiträge: 236
Standard AW: MUSS man in eine Reha/AHB?

Hallo Regina Beate

die Anschlussheilbehandlung MUSS innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Primärbehandlung angetreten werden, wenn es denn eine AHB ist. Meiner Interpretation nach heisst das aber nicht, dass man die Maßnahme antreten muss. (Vier Wochen sind Ausnahmen, z.B. bei Bestrahlung). MUSS bezieht sich auf die Möglichkeit eine AHB in Anspruch zu nehmen, dann hat man noch zwei Möglichkeiten auf Reha. Ohne AHB hat man nur dei Reha Möglichkeiten, verzichtet also auf eine Maßnahme.

Ich habe gerade nochmal die Bewilligungskriterien gelesen und da steht dauernd was von "kann" und "sollte". Viel häufiger kommt es ja vor, dass Leute solche Maßnahmen beantragen und die zuständigen Genehmiger sie ablehnen. Von daher glaube ich nicht, dass man sie antreten MUSS. Hat mir auch wirklich noch niemand gesagt. Eine einfache Möglichkeit sie nicht anzutreten, ist, z.B. nicht eigenständig reisefähig zu sein oder wenn der Arzt einen als nicht rehabilitationsfähig einschätzt. Grundsätzlich müssen ja Voraussetzungen erfüllt sein, damit man eine AHB oder Reha überhaupt bekommt, vgl. http://www.argekrebsnw.de/richtlinien.htm.

Gruß
Mona
Mit Zitat antworten