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Alt 09.07.2007, 15:08
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Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Standard AW: MUSS man in eine Reha/AHB?

Hallo, Petra,

der Unterschied zu Reha und AHB ist folgender:

AHB = Anschlussheilbehandlung. Diese m u s s innerhalb von 4 Wochen nach der letzten Therapie (egal ob OP, Chemo oder Bestrahlung) angetreten werden.

Reha = Rehabilitationsmassnahme: Diese kann innerhalb von 3 Jahren nach der Ersterkrankung angetreten werden.


Ich habe aufgrund meiner langjährigen Erkrankung bereits mehrere solcher Massnahmen in Anspruch genommen. Bislang habe ich nur gute Erfahrungen gemacht, sowohl mit der ärztlichen Betreuung als auch mit der Verpflegung.

Solltest Du noch berufstätig sein, wirst Du um eine AHB oder Reha nicht herumkommen, denn die Krankenkassen erwarten mittlerweile Deine aktive Teilnahme am Gesundungsprozess. Bist Du dazu nicht bereit, kann das auch finanzielle Folgen haben, denn die meisten Krankenkassen zwingen Ihre chronisch kranken Mitglieder in DM-Programme (Desease Management Programm). Diese gewährleisten eine engmaschige Nachsorge (im Fall BK) und fordern den Patienten an der Einhaltung der Nachsorgetermine teilzunehmen. Patienten, die sich nicht einbringen, werden zukünftig statt 1 % Zuzahlung zu 2 % Zuzahlung "verdonnert". Erkundige Dich am besten bei Deiner KK.
Des weiteren wird Dich die KK irgendwann auffordern, eine AHB bzw. Reha zu machen. Weigerst Du Dich wird unter Umständen die Zahlung des Krankengeldes eingestellt. D. h. Du wirst als arbeitsfähig eingestuft und musst eventuell verfrüht in den Job, es sei denn, Dein Arzt schreibt Dich weiter krank und als kurunfähig.
So, ich hoffe, Du wirst aus dem Wirrwarr schlau.
Alles Gute
Regina Beate
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BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013)
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