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Alt 09.05.2007, 10:21
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Elke55 Elke55 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis für Hausmann sinnvoll ?

Hallo Sabine,

der Schwerbehindertenfreibetrag ist ein Jahresbetrag, also egal, ob Du ihn im März oder Oktober auf Deiner LSt-Karte eintragen lässt. Er wird immer auf die letzten Monate des Jahres aufgeteilt. Bei der ESt-Erklärung taucht er dann als gesamter Betrag auf.Da Du aber ja dann schon im Laufe des Jahres weniger LSt zahlen musstest, macht es dann bei der ESt-Erklärung nicht mehr so viel aus. Du kannst aber bei den aussergewöhnlichen Belastungen einen Pauschalbetrag für "Durch die Behinderung entstandene Fahrtkosten" eintragen (ich glaube 900,00 Euro). Ebenso für Dich die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung zu allen Ärzten, in Krankenhäusern, Apotheken. Anzusetzen sind die tatsächlichen Kosten, also Hin- und Rückfahrt (bzw. pro gef. Km. -,30 Euro). Der Nachweis ist erbracht durch Stempel der Praxis (es gibt bei den Krankenkassen kleine Heftchen, worin man sich dieses eintragen lassen kann), bzw. Quittungen der Apotheke. Zuzahlungen und Praxisgebühren kann man ebenso absetzen.

Dazu kommen noch evtl. andere aussergewöhnliche Belastungen. Muss Dein Mann in die Reha und Du musst ihn begleiten, kann das Euer Arzt "vor" Antritt bescheinigen. Diese Kosten, die Du dann evlt. selbst bezahlen musst, kannst Du ebenso bei den aussergew. Belastungen ansetzen.

All dies abzüglich der zumutbaren Eigenbelastung.

Ich hoffe, ich habe dies hier alles richtig wiedergegeben.

Deinem Mann wünsche ich alles Gute und weiterhin gute Gesundheit.

Liebe Grüsse

Elke
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