Hallo,
da das BSG die Abschläge bereits als verfassungswidrig beurteilt und diesbzgl. schon ein Urteil zugunsten einer EU-Rentenempfängerin gesprochen wurde, kann die DRV viel erzählen (dort hat man ja auch eine "andere Rechtsauffassung").
Meine Klage läuft, und ich bin mal gespannt !
Das kann zwar dauern.
Wenn ich es nicht mehr erlebe, dann freuen sich meine Erben, denn der Anspruch verfällt nicht !
Gruß
Regina Beate