AW: hirnmetastasen, wer hat erfahrung????
Liebe Mimmi, hab noch was vergessen: Das Bundessozialgericht hat 2006 entschieden, dass bei Rentnern, die bei Rentenbeginn noch nicht 60 sind, keine Abschläge vorgenommen werden dürfen. Die Rentenversicherung macht das aber trotzdem weiter - mit der schönen Begründung, sie habe eine andere Rechtsauffassung als das höchste Sozialgericht. Dagegen laufen massenweise Widerspruchsverfahren und auch bereits neue Klagen (beim Sozialgericht ja kostenlos). Ihr solltet also auch Widerspruch einlegen, gerade bei einer ja offenbar ohnehin kleinen Rente. Sollte deine Mutter in einer DGB-Gewerkschaft sein, bekommt sie dort auch Rechtsschutz.
Noch mal liebe Grüße
Bettina
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