Hallöchen Birgit!
Soweit ich weiß ist, sobald ein Behindertenausweis vorliegt, die Berufsgenossenschaft zuständig bzw. Kostenträger. Die Notwendigkeit der Arbeitshilfen ist von deinem Arzt zu bescheinigen.
So war das zumindest damals bei mir (allerdings nach einer Bandscheiben-OP). Damals hatte ich jedoch noch keinen Ausweis und mein AG hätte die Kosten übernehmen müssen. Klar hat der Amtsarzt keine Notwendigkeit für Hilfen gesehen. Pah!!
Vielleicht werde ich jetzt mit dem Ausweis weiterkommen....
Wünsche dir schon jetzt einen guten Start zurück in die Berufswelt!