27.02.2007, 00:30
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AW: Zweitmeinung bei niedrigmaligem Non-Hodgkin-Lymphom
Hallo Pfirsich 24
erst einmal ein herzliches Willkommen, spät in der Nacht - aber doch!!!
Ihr habt ein Recht darauf, eine Zweitmeinung einzuholen!!!!!!
Diese Überweisung kann auch von dem Internisten ausgestellt werden - normaler Weise allerdings wird dies, wie bereits von Meister Röhrich erwähnt, vom Onkologen gemacht.
Grundsätzlich kannst Du darauf bestehen - man hat das Recht auf Vergleichsmöglichkeiten.
Zur Frage wegen Hausarzt: ja, auch er darf eine Überweisung zum Onkologen ausstellen.
Wichtig: 2 Meinung heißt: alle Unterlagen, alle Röntgenbilder etc. , die befinden sich meist beim Onkologen!!!
Weiterhin alles Gute
et struwwelchen
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