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Alt 25.02.2007, 23:01
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
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Standard AW: EU-Rentenantrag

Hallo Pitti,

ich habe es schon sehr oft geschrieben, wiederhole mich aber gerne.

Alle Rentenanträge (egal, ob sie sich im Widerspruch befinden oder bereits den Klageweg beschreiten)....wirklich ALLE Rentenanträge, die NICHT eindeutig eine Rentenberechtigung darstellen (zum Beispiel keine Metas oder keine anderen gravierenden Beeinträchtigungen) können nach der Heilungsbewährung von 5 Jahren... zu einem Fiasko werden (also Ablehnung!), wenn... nicht eine zusätzliche psychologische Betreuung (Attest!) nachgewiesen werden kann.
Dabei ist es unerheblich, ob der Rentenantragsteller "nicht begeistert" davon ist oder nur ein "Pillen verschreiben" darin sieht.

Immer noch gelten Krebserkrankungen nach der Heilungsbewährung als eine geheilte Erkrankung (meiner Meinung nach ein echter Witz!) und ein Richter muss sich an bestehende Gesetze und Vorschriften halten.

Also: Bitte begib dich zumindest in Behandlung eines Neurologen/Psychologen, besprich mit ihm deine Situation! Damit begibst du dich auf eine enorm sichereren... rechtlichen Seite.

Ich weiß sehr genau, wovon ich spreche!

Im Übrigen rate ich allen Erkrankten, die sich nicht in der Lage fühlen, wieder in den Beruf zurückzukehren, zu einer offenen Aussprache mit dem Reha-Arzt. Wer das versäumt, kann ebenfalls später ganz böse auf die Nase fallen!

Die Suchfunktion wird bestimmt viele Beiträge von mir finden, die sich alle um die richtige Vorgehensweise nach Beendigung der Therapien handelt.

Liebe Grüße
Norma, mit 4. Rentenverlängerung
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
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