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Alt 19.02.2007, 14:14
Stefans Stefans ist offline
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Beiträge: 425
Standard AW: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung...

Hallo Tanja und alle,

auch, wenn dieser thread schon etwas älter ist... ich komme darauf, weil meine Frau und ich gerade heute Morgen beim Notar waren - gegenseitige Vorsorgevollmachten beurkunden lassen. Wollten wir eigentlich lange schon immer mal machen. Aber wie es oft so ist: erst eine schwere Krankheit gab den Ausschlag dafür, das endlich mal zu tun...

Zitat:
Zitat von Tato Beitrag anzeigen
Was würdet ihr empfehlen?
Habt ihr einfach einen Vordruck genommen oder habt ihr einen Anwalt um Rat gefragt?
Unbedingt empfehlenswert, wie Steph und Ulla schon betont haben, ist die Vorsorgevollmacht. Weil man sonst im Notfall selbst als Ehepartner kaum etwas füreinander entscheiden darf, sondern auf den vormundschaftsgerichtlich bestellten Betreuer angewiesen ist. Und wer möchte das schon. Leider wissen das viele Leute gar nicht.

Für die VoVo ist ein Anwalt normalerweise überflüssig. Da gibt es viele seriöse Formularvordrucke, an die man sich halten kann. Wir waren nur beim Notar, weil wir zusammen ein Haus besitzten, und unsere VoVo auch zu Grundstücksgeschäftigen ermächtigen soll. Und bei Grundbesitzfragen ist die notarielle Beurkundung in D Pflicht. Andernfalls läßt sich das locker ohne fremde Hilfe (und Extra-Kosten) erledigen. Der Text, den der Notar bei uns aufgesetzt hat, war praktisch identisch mit dem Vordruck, den wir als 'Vorlage' mitgebracht haben. Inhaltlich also keine Unterschiede.

Zitat:
Ich habe auch mal gelesen, dass die Patientenverfügung per Hand geschrieben werden soll. Was ist da dran?
Die handschriftliche Anfertigung erhöht (wie beim Testament) einfach die Glaubwürdigkeit der Sache. Angenommen, jemand will dieses Dokument anzweifeln... Dann hat er es viel leichter, wenn du nur unterschrieben hast, als wenn du das komplett handschrifltich gemacht hast (weil dann ein evtl. hinzugezogener schriftkundiger Sachverständiger mehr Anhaltspunkte hat, dieses Dokument sicher als von dir verfaßt zu identifizieren - ein trauriger formaler Aspekt, ist aber leider so).

Zitat:
Habt ihr die Unterschriften beglaubigen lassen?
Ich bin kein Jurist. Aber soweit ich weiss, kann man keine Unterschriften beglaubigen lassen. Sondern die Übereinstimmung einer Kopie eines Dokumentes mit dem Original. Wofür man übrigens keinen Notar braucht. Sowas machen z.B. auch Gerichtsvollzieher und einige Behörden - und zwar deutlich preiswerter als ein Notar.

Zitat:
Meine Mutter möchte gerne ihren Ex-Mann (meinen Vater) als Ersatz für mich eintragen, wenn ich nicht in der Lage sein sollte, Entscheidungen zu treffen (Autounfall...). Wie kann man so etwas formulieren? Ich möchte auf keinen Fall, dass wir beide Mitspracherecht haben - das funktioniert nie... Er sollte m.E. nach nur dann eine Vollmacht haben, wenn ich wirklich den Kopf ab habe...
Es wird auch grundsätzlich davon abgeraten, in einer VoVo mehrere Bevollmächtigte gleichzeitig zu benennen. Weil man dann auch genau festlegen muss, was der eine und/oder andere allein entscheiden darf, und was nur beide zusammen. Was deine Mutter möchte, ist kein Problem. Du wirst als Bevollmächtigte eingetragen. Und als nachrangiger Bevollmächtigter wird dein Vater eingetragen - der nur dann bevollmächtigt ist, wenn du wegen Krankheit, Unfall usw. nicht mehr in der Lage bist, die Vollmacht wahrzunehmen.

Haben wir bei uns auch so gemacht. Für meine Frau bin erstmal nur ich bevollmächtigt. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass wir beide gleichzeitig nach einem Unfall im Koma liegen o.ä., und ich deshalb die Vollmacht für meine Frau nicht wahrnehmen kann... dann hat meine Frau für diesen Fall ihre Schwester bevollmächtigt. Absolut kein Problem - nur ein zusätzlicher Satz in der VoVo.

Zitat:
Zitat von Steph570 Beitrag anzeigen
Schlimmstes Beispiel: Mein Vater will keine künstliche Beatmung.
Wenn der Betreuer sagen würde er wird beatmet können wir 1000mal sagen das er das nicht gewollt hat. Wenn der Betreuer sagt es wird gemacht wird es gemacht !
Nein, das geht zum Glück nicht so einfach. Über die medizinische Behandlung kann man in seiner Patienverfügung entscheiden. Wenn es die gibt, kann auch ein Betreuer nicht dagegen handeln. Und wenn es die nicht gibt, kann auch ein Betreuer nicht einfach bestimmen, was mit einem geschieht.

Also keine Sorge: dass da irgendwann ein vom Vormundschaftswgericht bestellter Hansel daher kommt und dem Arzt sagt "bei Steph schalten wir jetzt mal die Apparate ab..." - so geht's nicht. Im Gegenteil: man muss als Patient trotz sorgfältigst überlegter, vom Hausarzt gegengezeichneter und aktueller Patientenverfügung immer damit rechnen, dass sich der behandelnde Arzt im Zweifelsfall weigert, diese Verfügung anzuerkennen.

Viele Grüße,
Stefan
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