AW: Reduzierte Arbeitszeit im Anschluss an die Wiedereingliederung
Bloß nicht nach der Wiedereingliederung irgendetwas mit dem Arbeitgeber vereinbaren, während der Rentenantrag läuft!!!
Es gibt da wirklich nur eine einzige Möglichkeit!
Erneut Krank schreiben lassen! Und zwar solange, bis der Rentenbescheid im Briefkasten liegt!
Sollte zwischenzeitlich das Krankengeld auslaufen: beim Arbeitsamt melden und Arbeitslosengeld beziehen!
O man...mach jetzt bloß keinen Fehler, das könnte finanziell für dich ganz schlimm ausgehen!
Liebe Grüße
Norma, ganz schwindlig vor Besorgnis
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