AW: EU-Rente???
Hallo Murmelina
nach dem der Anspruch auf Krankengeld erloschen ist, bekommst du ALG1. das heißt du bekommst ca. 2 Monate vor Ablauf des Krankengeldes eine Mitteilung, in der steht, dass du dich beim Arbeitsamt melden musst (und zwar dann sofort um Fristen einzuhalten). Du bekommst dann für ein Jahr ALG1. Aber da du ja krank bist und somit nicht vermittelbar bist, schimpft sich das ganze "nahtlosigkeitsgeld/-regel" SGB3 125.
Es entspricht aber der Höhe des ALG 1 das Ganze läuft dann ein Jahr. Danach ist hängen im Schacht bzw. Hartz4 Bist du verheiratet entfällt dann Hartz4...
Ich drück dir die Daumen, dass es mit der Rente klappt und das schnell-
Logo auf die Aussage der rentenberaterin, was die Höhe der rente angeht kannst du dich verlassen...
gruß
Barbara
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