AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo Petra,
okay, dass das Gericht eine eigene Gutachterin beauftragt, finde ich in dem Zusammenhang auch sehr positiv.
Herzlichen Glückwunsch zum dem neuen Job. Darüber freue ich mich für Dich wirklich ganz doll, da ich davon ausgehe, dass Deine neue Chefin sehr verständnisvoll und auf Deiner Seite ist. Das ist schon fast wie ein Hauptgewinn im Lotto. Nur, was ist mit dem Verdienst? Liegt er unter bzw. bis max. 350,-- Euro im Monat?
Ziemlich durcheinander bin ich allerdings durch die Aussage Deines Anwalts. Ich weiß jetzt nicht, ob ich da richtig "liege". Meinen Rentenantrag habe ich gestellt, weil ich nicht mehr über drei Stunden täglich arbeiten kann. Die Arbeitsagentur hat nach einer "schriftlichen" Begutachtung meines Gesundheitszustandes durch die dortige Agenturärztin und einer Kürzung des Arbeitslosengeldes entschieden, dass ich drei bis unter sechs Stunden arbeitsfähig wäre und mich außerdem noch aufgefordert, mich meinem Arbeitgeber dafür voll zur Verfügung zu stellen. Zum Glück hat die Rentenversicherung letztendlich zu meinen Gunsten entschieden.
Meine Frage: Was erwartest Du für eine Entscheidung in dem schwebenden Sozialgerichtsverfahren?
Dir alles Liebe und ein wirklich gutes, gesundes, zufriedenes und glückliches neues Jahr wünscht Dir
Ingrid
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