Hi Gabi,
hier zwei Links mit Infos für dich und zum Parken siehe weiter unten!
http://www.rechtspraxis.de/ausweis.html
http://www.behinderung.org/schwerau.htm
Und zum Parken:
Auf den Behindertenparkplätzen dürfen nur Fahrzeuge geparkt werden, in welchen ein entsprechender blauer Sonderparkausweis mit Rollstuhlsymbol ausliegt. Diese europaweit gültigen Sonderparkausweise können bei der Straßenverkehrsbehörde (?) von Personen beantragt werden, die in ihrem Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt die Bezeichnung „a.G.“ für „außergewöhnlich gehbehindert“ oder „Bl.“ für „Blind“ eingetragen haben.
Gruß Susanne
P.S: Aber Bahnfahren wird billiger, nur kann dein Mann das noch?