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Alt 20.09.2006, 18:38
Heiko S Heiko S ist offline
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Standard AW: Krankenkasse lehnt Kostenübernahme ab

Im Focus Nr 15 findet sich ein Artikel, der sich mit dieser Thematik befasst: "Überleben einklagen"
Hier die Vorgehensweise für die Kostenübernahme eines formal nicht zugelassenen Medikamentes:
1.Arznei beantragen:Schriftlicher Antrag auf Kostenübernahme bei der KK stellen.
2.Widersprechen: Lehnt die KK ab, muss ein Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden. Dazu muss der Arzt genau beschreiben, warum diese Arznei verschrieben werden muss, und warum keine andere zugelassene Therapie als Alternative in Frage kommt.
3.Vor Gericht ziehen: Gleichzeitig mit dem Widerspruch einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht stellen. Hintergrund: Die KK spielen mit ihrer Antwort auf den Widerspruch auf Zeit, die dem Patienten fehlen. Das Sozialgericht entscheidet jedoch innerhalb von wenigen Tagen, ob die KK vorerst die Kosten übernehmen muss. Gerichtskosten fallen keine an, nur die Anwaltskosten.
4. Klagen: Verneint die KK auch nach dem Widerspruch die Übernahme, bleibt die Klage. Durch den einstweiligen Rechtschutz wird das Medikament in der Regel bis zur Entscheidung übernommen. Verliert der Patient, verlangen die wenigsten Versicherungen die Zahlungen zurück.

Gruß,
Heiko
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