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Alt 04.03.2003, 13:29
Gast
 
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Standard Recht und recht bekommen

Hallo, Elisa! Leider geht das vor dem Landgericht nicht, daß ich mich selber verteidigen kann. Ich lande dort, weil der Streitwert entsprechend hoch ist. Die Verfahrensweise hat sich wohl über die Jahrzehnte so eingespielt und die Richterinnen sind wohl nicht gewillt, davon so schnell abzurücken. Im übrigen ist es sicher mehr als sinnvoll, wenn ich einen guten Patientenanwalt habe, da ich ja kein Jura studiert habe. Zwar kann ich meinem Anwalt sicher was vormachen, wenn es um Brustkrebs und alle seine möglichen Behandlungsfehler geht, aber was die Juristerei betrifft, ist er der bessere. Ich hab ihm übrigens bei unserem letzten Gespräch eine Kooperation angeboten, falls ich mal arbeitslos werden sollte. In medizinischer Recherche bin ich ja mittlerweile sehr gut! Da hat er glatt zugegeben, daß er keine Mitarbeiterin hat, die so was für ihn macht, da kann frau mal wieder sehen, es gibt doch noch Arbeitsmarktlücken!
Hallo, liebe Helga! Ob deine Behandlung so angebracht war, kann ich als Laiin selbst sicher nicht beurteilen, aber dein medizinischer Dienst von der Krankenkasse sicher. An den solltest du dich zuerst wenden, das habe ich auch gemacht und vom MDK ein ganz tolles Gutachten mit all den vorgekommenen Diagnose- und Behandlungsfehlern bekommen. Der MDK ist nicht parteiisch, darauf legen die dortigen Gutachter sehr viel wert. Es ist aber eindeutig besser, sich dorthin zu wenden, als direkt an die Ärztekammer oder an deren Gutachterausschuss. Die sind nämlich parteiisch! Und zwar für die Ärzte, da hättest du dann keine Chance. Erst wenn vom MDK das Signal kommt, ja eine mögliche Fehl- oder Zuspätbehandlung ist nicht ausgeschlossen, dann erst kannst du einen Fachanwalt aufsuchen und weitermachen. Aber wie gesagt, das erfordert viel Geduld und ein langes Leben! Ich habe mich jetzt 3 Jahre mit den Versicherungen rumgeschlagen, wegen eines Vergleichs, sie boten lächerliche 15.000 Euro für eine nachgewiesene Fehlbehandlung. Sie haben aber mehr als nur einen Fehler gemacht, entsprechend hoch ist unsere Forderung. Die haben sie nicht akzeptiert, also klage ich jetzt. Übrigens, die Verjährung fängt erst an zu laufen, wenn du tatsächlich Kenntnis von einem Behandlungsfehler hast, und das ist meist der Fall, wenn du ein entsprechendes Gutachten vom MDK in der Hand hältst. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, aber auch danach sind noch Schadensersatzforderungen möglich (lange Verjährung von 30 Jahren). Wenn du dich kompetent informieren möchtest, gibt es aus der Reihe DTV-Beck-Texte ein Taschenbuch: Arzt-Patient-Krankenhaus, 13 €. Das ist sehr informativ und benennt dir ohne anwaltliche Hilfe erstmal die einzelnen Definitionen, was ein Behandlungs- bzw. Arztfehler ist. Mir hat es auch sehr weitergeholfen. Ich drücke dir erstmal fest die Daumen, daß du deine Behandlung gut überstehst und würde mich freuen, hier wieder von dir zu hören.
An Euch beide herzliche Grüße von Monika :=))
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