AW: Engeltfortzahlung?
Stimmt Spy!
Ute Du hast natürlich recht ,aber es spielt dann eine Rolle wenn jemand innerhalb der letzten 6 Monate wegen derselben Erkrankung erneut arbeitsunfähig wird und die 26 Wochen noch nicht augeschöpft hat bekommt er eben trotzdem Lohnfotzahlung, auch wenn die gesetzliche bereits ausgeschöpft war.
Gruß
Jürgen
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