Hallo Spy,
wenn Du nach der AHB im letzten Jahr bis zum Antritt der Reha 6 Monate gearbeitet hast und nicht arbeitsunfähig warst, hast Du Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Tarifverträge spielen dabei keine Rolle, es zählt nur das Entgeltfortzahlungsgesetz.
Ich wünsche Dir eine erfolgreiche Reha!
Ute