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Alt 30.08.2006, 13:41
Ute K. Ute K. ist offline
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Standard AW: Engeltfortzahlung?

Hallo Spy,
wenn Du nach der AHB im letzten Jahr bis zum Antritt der Reha 6 Monate gearbeitet hast und nicht arbeitsunfähig warst, hast Du Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Tarifverträge spielen dabei keine Rolle, es zählt nur das Entgeltfortzahlungsgesetz.
Ich wünsche Dir eine erfolgreiche Reha!

Ute
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