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Alt 04.05.2006, 09:51
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: Bei der VdK Widerspruch einlegen

Hallo Maditta,

Nadja hat Recht, Widerspruch geht auch ohne VdK, aber bei mir war es z.B. so, dass der Anwalt vom VdK mir einige Dinge sagen konnte, die ich auch im Internet nicht gefunden hatte, mit denen man den Widerspruch und auch ein eventuelles Klageverfahren besser begründen kann und so seine Chancen auf eine Bewilligung doch erheblich erhöht. Überlege es dir vielleicht doch mal, jedenfalls wenn du in Rechtsfragen nicht der absolute Profi bist.....Ich wüsste z.B. gar nicht, wie ich alleine ein Klageverfahren durchstehen sollte....

Liebe Grüße aus HH

PetraK
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