Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 30.04.2006, 21:40
22.05.05 22.05.05 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2005
Beiträge: 11
Standard AW: Bei der VdK Widerspruch einlegen

Hallo Maditta !

Du kannst auch Widerspruch gegen eine Ablehnung einreichen, ohne dem VdK beizutreten.

Letztendlich ist es nämlich völlig irrelevant, wer den Widerspruch schreibt, wichtig ist nur die Begründung und die darauffolgende erneute ärztliche Überprüfung.

Liebe Grüße
Nadja
Mit Zitat antworten