AW: Mitbestimmung des Rehazieles!
Hallo Sonnenfrosch,
wenn Deine Rehaklinik nur im Umkreis von 200 km liegen darf, dann handelt es sich im FAlle Deiner Maßnahme höchstwahrscheinlich um eine Anschlußheilbehandlung (AHB). Denn diese Eilmaßnahmen dürfen nur innerhalb eines kleineren Radius belegt werden.
Du könnstest einen entfernteren Klinikwunsch äußern, wenn Du einen regulären Rehaantrag stellts und von dem AHB-Verfahren abstand nimmst.
Gruß birgit
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Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
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